Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen
Stand: 01.3.2023
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März zu beenden.
Konkret entfallen ab 1. März sämtliche Testpflichten sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten.
Dadurch ergeben sich auch die folgenden neuen Besucher-Regelungen in den von uns als Träger betreuten Seniorenwohngemeinschaften.
Besucher-Regelungen in Seniorenwohngemeinschaften
Das Tragen einer FFP-2-Maske ist freiwillig.
Sollten Sie Erkältungssymptome verspüren, bitten wir Sie darum, eine Maske zu tragen.
Bitte desinfizieren Sie sich beim Kommen und Gehen sowie in regelmäßigen Abständen Ihre Hände.