Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen
ab dem 1. März zu beenden.
Konkret entfallen ab 1. März sämtliche Testpflichten sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten.
Dadurch ergeben sich auch die folgenden neuen Besucher-Regelungen in den von uns als Träger betreuten Seniorenwohngemeinschaften.